(AUSZUG aus der Patentschrift)

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 HERMANN GUHL IN HAMBURG

 

Vorrichtung zum Anschärfen von Schreibstiften u.dgl. mittels eines Drehscheibenfräsers, der neben einer seitlich geschlitzten Lagerhülse für die Spitze liegt.

Patentiert im Deutschen Reiche vom 15.Januar 1905 ab

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Die  Erfindung hat einen Bleistiftspitzer mit Drehscheibenfräser zum Gegenstande, bei dem die Spitze  des sich  drehenden Stiftes durch  einen  seitlichen Schlitz einer innen konischen  Hülse gegen den Fräser gedrückt wird.

Von  den bekannten Spitzern  dieser Art  unterscheidet sich der Erfindungsgegenstand  dadurch, daß  der  Fräser von der Spitze  an  zu  schneiden  beginnt,  wodurch  das  Abreißen der  Spitze verhindert  wird.  Es ist  zwar bereits bekannt, von 2 Fräsern  den  einen  derartig,  arbeiten zu  lassen,   jedoch kann  bei   dieser  Anordnung  das  Abreißen  der  Spitze  nicht  mit  Sicherheit verhütet werden.

(...) sind die Schneiden des Fräsers so gestellt, dass jeder Fräserzahn an der Spitze  beginnend nach  hinten  zu   schneidet;  es  kann  daher,  auch  wenn  die  Spitze  schon  sehr  dünn  ist, ein Abreißen  nicht eintreten, und da die Führungshülse  ein zu weites Verschneiden verhindert, so ist ein sicheres Anspitzen gewährleistet.

Patent-Anspruch:

Vorrichtung  zum Anschärfen  von Schreibstiften und dergl. mittels eines  Drehscheibenfräsers, der  neben  einer seitlich geschlitzten  Lagerhülse  für die Spitze liegt, dadurch gekennzeichnet, daß  die  Schneiden  des  Fräsers so gestellt sind, daß ihr Schnitt an der Spitze beginnt, zu dem Zweck, ein Abreißen der Spitze durch den Fräser zu vermeiden.

 

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