Von den bekannten Spitzern dieser
Art unterscheidet sich der Erfindungsgegenstand dadurch, daß
der Fräser von der Spitze an zu schneiden
beginnt, wodurch das Abreißen der Spitze
verhindert wird. Es ist zwar bereits bekannt, von 2
Fräsern den einen derartig, arbeiten zu
lassen, jedoch kann bei dieser
Anordnung das Abreißen der Spitze nicht
mit Sicherheit verhütet werden.
(...)
sind die Schneiden des Fräsers so gestellt, dass jeder Fräserzahn an der
Spitze beginnend nach hinten zu schneidet;
es kann daher, auch wenn die Spitze
schon sehr dünn ist, ein Abreißen nicht eintreten,
und da die Führungshülse ein zu weites Verschneiden verhindert, so ist
ein sicheres Anspitzen gewährleistet.
Patent-Anspruch:
Vorrichtung
zum Anschärfen von Schreibstiften und dergl. mittels eines
Drehscheibenfräsers, der neben einer seitlich geschlitzten
Lagerhülse für die Spitze liegt, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schneiden des Fräsers so gestellt sind, daß ihr
Schnitt an der Spitze beginnt, zu dem Zweck, ein Abreißen der Spitze durch
den Fräser zu vermeiden.